Nach dem Pfarrverwaltergesetz der Landeskirche Hannovers kann das Landeskirchenamt Kirchenglieder, die sich in der kirchlichen Arbeit bewährt haben und für pfarramtliche Aufgaben geeignet sind, zum Pfarrverwalter/zur Pfarrverwalterin berufen. Zur Vorbereitung auf den Pfarrdienst dient eine eineinhalbjährige Ausbildungsphase, die entsprechende jeweilige theologische Vorkenntnisse und Berufserfahrungen berücksichtigt.
Voraussetzung für die Aufnahme dieser Ausbildung ist u.a. die Mitgliedschaft in der Landeskirche Hannovers.