Nach dem Pfarrverwaltergesetz der Landeskirche Hannovers können Kirchenglieder, die sich in der kirchlichen Arbeit bewährt haben und für pfarramtliche Aufgaben geeignet sind, zum Pfarrverwalter/zur Pfarrverwalterin berufen werden. Zur Vorbereitung auf den Dienst im Gemeindepfarramt dient eine eineinhalbjährige Ausbildungsphase, die entsprechende jeweilige theologische Vorkenntnisse und Berufserfahrungen berücksichtigt.
Voraussetzung für die Aufnahme dieser Ausbildung ist u.a. die Mitgliedschaft in der Landeskirche Hannovers, eine mindestens zehnjährige aktive Mitarbeit in einer oder mehreren Kirchengemeinden, insbesondere Vertrautheit und Erfahrungen mit Gottesdienst- und Predigtpraxis (als Prädikant*in oder in vergleichbarer Tätigkeit).